Kooperation mit der Ukraine e. V.

Zur Gründung des Vereins führte die zunächst sehr persönliche Hilfe von Lina Plam und Oleg Suslenski.
Beide sind Ukrainer mit sehr engen Beziehungen in das Kriegsgebiet. Nach Kriegsbeginn stellte sich sehr bald der umfangreiche und mit Sicherheit länger andauernde Hilfsbedarf heraus. Dafür braucht es freiwillige Helfer aber auch Geld. Um diese ganze Hilfe auf rechtlich gute Füße zu stellen, wurde die Vereinsgründung beantragt. Im Mai 2022 erfolgte die Eintragung in das Vereinsregister mit der Registernummer VR 8464 HB.

Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt sowohl den Menschen in der Ukraine als auch den Menschen hier in Bremen, die aus der Ukraine fliehen mussten, Hilfe anzubieten.
Unsere derzeitige Hilfe in der aktuellen Kriegssituation gliedert sich in:

Hilfe für die Menschen direkt im Kriegsgebiet

  • Sammeln von Hilfsgütern wie Kleidung, Hygieneartikel, Medikamente, Babynahrung und haltbare Lebensmittel. Diese Güter werden mit Transporten direkt in die Ukraine gefahren und an Einrichtungen wie Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die Hilfsgüter verteilen, übergeben.
  • Über direkte Kontakte in den Kriegsgebieten erhält der Verein Informationen über aktuelle Hilfsbedarfe die er, soweit dies möglich ist, zu bedienen versucht. Dies geschieht auch in Abstimmung mit anderen Hilfsorganisationen.
  • Hilfestellung bei Fluchttransporten nach Deutschland.

Hilfe für die Menschen, die aus der Ukraine nach Bremen geflohen sind

  • Hilfe bei der Suche nach Unterbringung in Familien oder geeigneten Wohnungen
  • Begleitung zu Ämtern und sozialen Trägern
  • Integrations-, Sprach-, Lern- und Beschäftigungsangebote sowie Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsangeboten.

In diesem Zusammenhang kooperiert der Verein bereits mit verschiedenen Einrichtungen und Organisationen in Bremen, die Aktivitäten des Vereins unterstützen bzw. mit denen gemeinsame Aktivitäten entwickelt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Rotary Clubs in Bremen, der Schünemann Verlag, die Musikschule Lina Plam und die evangelisch-methodistische Kirche. Mit der Volkshochschule, dem Leo-Club Bremen-Roland und der swb wurden Gespräche über mögliche Unterstützungsmaßnahmen initiiert.

Weitere Information:
Lina Plam – olegsu@gmx.de (ukrainisch, deutsch)
Brigitte Ewald – brigitte@brigitte-ewald.de (deutsch, englisch)

Neben den Hilfsgütern, die bereits in die Ukraine geschickt, und solchen, die Geflüchteten zur Basisausstattung hier in Bremen zur Verfügung gestellt wurden und werden, sind schon konkrete Projekte in Bremen gestartet.

Der Verein wurde vom Finanzamt am 18. März 2022 als gemeinnützig anerkannt, sodass für Spenden auch Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können. Zurzeit ist das Spendenkonto noch nicht eingerichtet. Weitere Informationen stehen auf der Spenden-Seite.

Auszug aus der Satzung des Vereins zum Zweck des Vereins (§ 3):

Der Verein verfolgt humanitäre Ziele.

Zwecke des Vereins sind: die Förderung mildtätiger Zwecke, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung¸ der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Diese Zwecke sollen in Deutschland und in der Ukraine verwirklicht werden.

Der Verein verfolgt seine mildtätigen und gemeinnützigen Zwecke insbesondere durch die sofortige und direkte Unterstützung und den Schutz von durch den Krieg in der Ukraine Geschädigten: die Kriegsopfer, Flüchtlinge und Vertriebenen im In- und Ausland und die Kriegshinterbliebenen sowie u.a. die Förderung von Schulen und Ausbildungsstätten, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, von Maßnahmen der Sprachhilfe und Ausbildungsförderung sowie der Seniorenunterstützung. Diese Fördermaßnahmen sollen in Deutschland und in der Ukraine verwirklicht werden.

Der Verein wird unmittelbar tätig, kann aber auch Mittel beschaffen und die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der im § 3 (2) genannten Zwecke vornehmen.